Strafrecht

Wir vertreten unsere Mandanten im Strafrecht. Wenn Sie zum Strafrecht Fragen haben oder von einem Strafverteidiger verteidigt werden möchten, ist bei uns Rechtsanwalt Alexander Ketsch Ihr Ansprechpartner. Er ist als Strafverteidiger tätig.

Strafrecht

Wann braucht man im Strafrecht einen Rechtsanwalt?

Wer als Zeuge im Strafverfahren betroffen ist, braucht in der Regel nur dann einen Rechtsanwalt, wenn er sich durch seine Aussage selbst belasten könnte.

Wer Opfer einer Straftat ist, wird einen Rechtsanwalt dann beauftragen, wenn Schadensersatz verlangt werden soll oder wenn ihm eine Bestrafung des Täters persönlich wichtig ist.

Wer im Strafverfahren hingegen selbst der Beschuldigte ist, sollte sich zumindest durch einen Strafverteidiger beraten lassen. Nach unserer Erfahrung entstehen für die Betroffenen im Strafrecht sehr oft dadurch Nachteile, dass sie zu spät einen Rechtsanwalt beauftragen. Dies hilft dann auch keineswegs Kosten zu sparen.

Wie verhält man sich, wenn man von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen wird?

Wenn Sie als Zeuge vernommen werden sollen, ist dies im Normalfall kein Grund zur Beunruhigung.

Sollen Sie als Beschuldigter vernommen werden, ist dies anders. Nach unserer Erfahrung verhalten sich hier die meisten Betroffenen falsch: Sie gehen zu der Vernehmung und erst später, wenn es „ernst“ wird, zum Rechtsanwalt.

Der umgekehrte Weg ist der bessere: Man geht nicht zu der Vernehmung. Der Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht und anschließend wird in Ruhe eine schriftliche Stellungnahme vorbereitet.

Leider gehen viele Betroffene aber davon aus, eine polizeiliche Vorladung sei etwas Unausweichliches.

Wie verhält man sich, wenn man einen Strafbefehl erhalten hat?

Im Regelfall empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

Man beantragt über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht. Gleichzeitig legt der Rechtsanwalt Einspruch ein. Der Einspruch muss nicht begründet werden und soll zunächst nur die Frist wahren; ansonsten würde der Strafbefehl nach 2 Wochen rechtskräftig werden.

Sobald dem Rechtsanwalt die Strafakte vorliegt, erhalten Sie Kopien. Sie können dann zum Beispiel die Zeugenaussagen in Ruhe lesen.

Anschließend besprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, wie weiter vorgegangen wird. Es gibt hier zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

– Wenn der Strafbefehl nicht angreifbar ist, wird der Einspruch zurückgenommen. Es bleibt dann bei der im Strafbefehl genannten Strafe.

– Wenn die Höhe der Tagessätze nicht Ihrem Einkommen entspricht, wird der Einspruch beschränkt auf die Höhe der Tagessätze und es werden Belege eingereicht. Das Gericht kann hier ohne Verhandlung entscheiden und die Tagessatzhöhe herabsetzen. Sie müssen dann nicht persönlich vor Gericht erscheinen.

– Wenn Sie die Tat nicht so begangen haben, wie sie Ihnen vorgeworfen wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. In der Verhandlung prüft der Richter dann die Sache. Sie gehen nicht alleine in die Verhandlung, sondern werden von Ihrem Rechtsanwalt dort verteidigt.

Wie verhält man sich, wenn man eine Anklageschrift erhält?

Ein Strafprozess ist in diesem Stadium kaum noch zu vermeiden. Wer erst jetzt einen Rechtsanwalt beauftragt, ist reichlich spät dran. Mehr lässt sich hierzu nicht sagen.

Was kostet im Strafrecht ein Rechtsanwalt?

Im Strafrecht ist der Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwalts – je nach Fall – ganz verschieden. Entsprechend unterschiedlich hoch sind auch die Kosten. Bevor Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, sollten Sie deshalb mit ihm die Kosten besprechen.

Vor allem im Strafrecht haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, die Kosten mit unseren Mandanten genau zu besprechen. Oft vereinbaren wir im Strafrecht mit unseren Mandanten auch eine bestimmte Vergütung.

Allgemeines zu Anwaltskosten finden Sie hier.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung im Strafrecht die Kosten ?

Im Strafrecht werden die Kosten nicht in jedem Fall übernommen. Problematisch sind hier insbesondere Taten, die vorsätzlich begangen wurden. Es empfiehlt sich die Versicherungsunterlagen zum Beratungsgespräch mitzunehmen.

Allgemeines zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier.

Haben Sie weitere Fragen zum Strafrecht?

Zuständig ist bei uns Rechtsanwalt Alexander Ketsch.

Tel. Naila: 09282 / 1252

Tel. Bad Steben: 09288 / 920860