Ehe- und Familienrecht

Wir vertreten unsere Mandanten im Scheidungsverfahren. Wenn Sie geschieden werden möchten oder Fragen zur Ehescheidung haben, ist bei uns Rechtsanwalt Matthias Reinel Ihr Ansprechpartner. Ihm wurde der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen. Er ist schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig.

Scheidung und Haus - Familienrecht

Wann ist eine Scheidung möglich?

Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Ehegatten getrennt leben. Wollen beide Ehegatten die Scheidung, beträgt die Trennungszeit mindestens ein Jahr. Lehnt ein Ehegatte die Scheidung ab, beträgt die Trennungszeit mindestens drei Jahre.

Für die Trennung ist es nicht unbedingt notwendig, dass die Ehegatten räumlich getrennt leben. Das heißt, auch innerhalb einer Wohnung ist es möglich getrennt zu leben. Allerdings müssen dann folgende Kriterien erfüllt sein: 1. Die Ehegatten müssen getrennt schlafen. 2. Jeder Ehegatte muss sich selbst versorgen. Die Ehegatten müssen also „getrennt von Tisch und Bett“ leben.

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Nein. Der Antrag auf Ehescheidung muss von einem Rechtsanwalt bei Gericht gestellt werden. Sind sich die Ehegatten im wesentlich über alle wichtigen Punkte einig, genügt es, wenn ein Ehegatte von einem Rechtsanwalt vertreten wird.

Was ist eine „Online-Scheidung“?

Im Internet findet man immer wieder den Begriff „Online-Scheidung“. Dahinter steckt aber kein „virtuelles Scheidungsverfahren“ im Internet. Es ist in Deutschland nicht möglich, per Internet – also ohne das übliche gerichtliche Verfahren – geschieden zu werden.

Tatsächlich steckt hinter der Bezeichnung „Online-Scheidung“ die Beauftragung eines Rechtsanwalts per Internet, also in der Regel per Kontaktformular. Auf die Anwaltskosten hat dies grundsätzlich keinen Einfluss. Die Kosten sind gesetzlich geregelt.

Was kostet die Scheidung?

Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind abhängig vom sogenannten Verfahrenswert. Dieser richtet sich nach dem Netto-Einkommen beider Ehegatten für 3 Monate.

Beispiel: Die Ehefrau verdient 1.500 EUR netto monatlich und der Ehemann 2.000 EUR netto monatlich. Das gemeinsame Einkommen beträgt also 3.500 EUR. Der Verfahrenswert beläuft sich demnach auf 10.500 EUR (3.500 EUR x 3 Monate).

Zusammen mit der Einreichung des Scheidungsantrags müssen die Gerichtskosten bei Gericht eingezahlt werden. Diese betragen in unserem Beispielfall 219 EUR.

Die Gebühren des Rechtsanwalts liegen in unserem Beispielfall bei ca. 1.335 EUR zzgl. Auslagen und MwSt.

Verfügt der Ehegatte, der von einem Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen lässt, über ein relativ geringes Einkommen, hat er unter Umständen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Das heißt, in diesem Fall würde die Ehe „auf Staatskosten“ geschieden werden.

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, die Kosten mit Ihnen zu besprechen, bevor ein Scheidungsantrag eingereicht wird.

Allgemeines zu Anwaltskosten finden Sie hier.

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt ganz wesentlich davon ab, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss oder nicht. Denn der Versorgungsausgleich dauert in der Regel 1 bis 2 Monate.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Der Rechtsanwalt reicht den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Der Antrag wird dem anderen Ehegatten zugestellt. Er kann zu dem Antrag Stellung nehmen.

Muss der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, werden beiden Ehegatten die entsprechenden Formulare zugesandt. Innerhalb von 2 Wochen müssen die Formulare ausgefüllt und an das Gericht zurückgeschickt werden. Das Gericht leitet die ausgefüllten Formulare dann an die entsprechenden Versorgungsträger weiter. Die Versorgungsträger rechnen die bis zum Ende der Ehezeit bestehenden Anwartschaften auf Altersversorgung aus und schicken die Berechnungen an das Gericht.

Sobald das Gericht diese Berechnungen erhalten hat, bestimmt es einen Scheidungstermin.

Zu dem Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Der Richter fragt dann beide Ehegatten, ob sie wirklich geschieden werden möchten. Dann verkündet der Richter „im Namen des Volkes“ die Scheidung der Ehe.

Wie ist der Unterhalt geregelt?

Allgemeines zum Thema Unterhalt finden Sie hier.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Scheidung?

Zuständig ist bei uns Rechtsanwalt Matthias Reinel (Fachanwalt für Familienrecht).

Tel. Naila: 09282 / 1252

Tel. Bad Steben: 09288 / 920860